fällig

fällig
fallen:
Das altgerm. Verb mhd. vallen, ahd. fallan, niederl. vallen, engl. to fall, schwed. falla ist verwandt mit armen. p'ul »Einsturz« und der balt. Sippe von lit. pùlti »fallen«. – Wichtige Präfixbildungen und Zusammensetzungen mit »fallen« sind: auffallen »‹unangenehm› bemerkbar machen« (18. Jh., eigentlich »auf jemanden fallen«), dazu auffallend, auffällig (19. Jh.); ausfallen (mhd. ūz̧vallen »herausfallen«, nhd. auch »wegfallen; geraten«; im 18. Jh. Fachwort der Fechter für »vorstoßen«, auch militärisch für den Vorstoß aus einer belagerten Festung, wofür jetzt »einen Ausfall machen« gesagt wird), dazu ausfallend, ausfällig werden »mit Worten unsachlich angreifen« (19. Jh.); durchfallen (die ugs., ursprünglich studentensprachliche Bedeutung »eine Prüfung nicht bestehen« geht auf den mittelalterlichen Schwank vom »Schreiber im Korbe« zurück, bei dem ein Mädchen seinen Liebhaber zum Fenster hochzog, um ihn dann durch den schadhaften Boden fallen zu lassen; Korb), dazu Durchfall (im 16. Jh. für die Krankheit wie frühnhd. durchfällig werden; jetzt auch für das Durchfallen bei Prüfungen, Wahlen, im Theater usw.); einfallen (mhd. īnvallen war »einstürzen, zusammenfallen, einbrechen«, auch »sich ereignen«; von Gedanken wird zuerst mnd. invallen um 1500 gebraucht), dazu Einfall (mhd. īnval; in der Bedeutung »plötzlicher Gedanke« schon bei mhd. Mystikern); befallen (mhd. bevallen »hinfallen; fallend bedecken, über etwas ausbreiten«, ahd. bifallen »hinfallen«); gefallen (s. d.); verfallen »baufällig werden; seine Kraft verlieren; wertlos, ungültig werden; in einen Zustand geraten, übergehen« (mhd. verfallen, ahd. farfallan), dazu Verfall (17. Jh.). Abl.: Fall (mhd. val, ahd. fal; die nhd. Bedeutung »Geschehnis« ‹beachte »Krankheits-, Rechtsfall«› geht von der Vorstellung des Würfelfalls aus ‹beachte »Glücks-, Unglücksfall« und Unfall›, ist aber beeinflusst von gleichbed. lat. casus »Fall« und frz. cas »Fall«. Auch die grammatische Bedeutung »Beugefall« ‹17. Jh.› schließt an lat. casus an ‹ Kasus›), dazu falls »im Falle, dass« (17. Jh.; eigentlich Genitiv von »Fall«, beachte Adverbien wie »allen-, keinesfalls, bestenfalls«); Falle (mhd. valle, ahd. falla, ursprünglich ein Fanggerät mit Falltür; ugs. »Falle« »Bett« tritt mdal. und soldatensprachlich im 19. Jh. auf); fällen (mhd. vellen, ahd. fellan; vgl. niederl. vellen, engl. to fell, schwed. fälla; altgerm. Veranlassungswort zu »fallen« mit der Bedeutung »fallen machen«; nhd. besonders in »Bäume fällen«, übertragen »ein Urteil fällen«); fällig »seit längerer Zeit notwendig; zur Bezahlung anstehend« (mhd. vellec, ahd. fellīc »zum Fallen kommend; baufällig«; nhd. häufig in Zusammenbildungen wie »baufällig, fußfällig, kniefällig, augenfällig, straffällig«, beachte auch die Bildungen »beifällig«, »rückfällig« zu »beifallen« und »rückfallen«); Gefälle (mhd. gevelle »Fall, Sturz; Schlucht; guter Würfelfall, Glück«, ahd. gefelli »Einsturz« ist Kollektivbildung zu »Fall«; vom nhd. Sprachgefühl zu »fallen« gezogen, bedeutet es jetzt besonders »Abfallen einer Straße oder eines Wasserlaufs«). Zus.: Fallbeil (literarisch im 17. Jh.; Anfang des 19. Jh.s Ersatzwort für frz. guillotine); Fallreep (niederd. falreep war im 17. Jh. ein Tau, an dem der Seemann sich vom Schiffsbord ins Boot »fallen«, d. h. gleiten ließ; der Name blieb, als das Tau durch eine Leiter und später durch eine Treppe ersetzt wurde; zum Stammwort vgl. 1 Reif); Fallschirm (um 1800), dazu Fallschirmjäger (1939).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • fällig — fällig …   Deutsch Wörterbuch

  • Fällig — Fällig, adj. et adv. was im Begriffe ist zu fallen, doch nur in figürlicher Bedeutung und im gemeinen Leben, von Geldsummen, Abgaben u.s.f. deren bestimmte Zahlungszeit vorhanden ist, zahlbar. Das Geld ist noch nicht fällig. Fällige Zinsen. Ein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • fällig — Adj std. (10. Jh.), mhd. vellec, vellic, ahd. fellīg Stammwort. Eigentlich zum Fallen kommend , in dieser Bedeutung noch in baufällig, fußfällig u.ä. Da fallen auch vom Nachwuchs der Tiere und vom Ertrag von Bäumen und Pflanzen gebraucht wird,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • fällig — Adj. (Mittelstufe) zu einem bestimmten Termin zu zahlen Synonym: zahlbar Beispiel: Der Beitrag ist bis zum Monatsende fällig. Kollokation: die fällige Steuer berechnen …   Extremes Deutsch

  • fällig — Die Rechnung ist Ende des Monats fällig …   Deutsch-Test für Zuwanderer

  • fällig — fäl|lig [ fɛlɪç] <Adj.>: a) (zu einem bestimmten Zeitpunkt) zu zahlen: der fällige Betrag; die Miete ist am ersten Tag des Monats fällig. Syn.: ↑ zahlbar. b) seit längerer Zeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig, zur Erledigung… …   Universal-Lexikon

  • fällig — fạ̈l·lig Adj; nicht adv; 1 Admin geschr; zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bezahlen: Die Miete ist am Ersten jeden Monats fällig; Er hat endlich die längst fällige Rechnung bezahlt 2 so, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig ist oder… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • fällig — a) zahlbar, zu leisten/zahlen; (geh.): zu begleichen, zu entrichten. b) erforderlich, geboten, nötig, notwendig, unerlässlich, unumgänglich, unvermeidlich, vonnöten. * * * fällig:1.〈aneinembestimmtenZeitpunktgeschehensollend〉anderZeit·zuerwarten♦u… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • fällig — fạ̈l|lig ; ein D✓fällig gewordener oder fälliggewordener Wechsel …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Fällig werden — Fällig werden, 1) für besiegt in der Sache erklärt od. zu Bezahlung der Kosten, auch zu einer Strafe verurtheilt sein; 2) das Eintreten des Zeitpunktes, an welchem die Gegenleistung für eine früher empfangene Leistung zu realisiren ist od. an… …   Pierer's Universal-Lexikon

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